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Kontakt

Fachklinik Bokholt

qualifizierter Entzug für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene, Kurzzeitrehabilitation

Hanredder 30-32
25335 Bokholt-Hanredder

Tel: 04123-90 16-0
Fax: 04123-90 16 12

Aufnahme:
Sigrid Bärenz und Paulina Sikorski

Tel: 04123-90 16 16 oder
Tel: 04123-90 16 36

info@fachklinik-bokholt.de

www.fachklinik-bokholt.de

Mit dem HVV zu uns

20 Jahre Fachklinik Bokholt

Im August 2011 feierten wir
"20 Jahre Fachklinik Bokholt".

Eine besondere Ehre für uns ist, dass wir die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks für ein Grußwort anlässlich unseres Jubiläums gewinnen konnten.

Darüber hinaus waren als weitere Redner der Pinneberger Kreispräsidenten Burkhard E. Tiemann, der Hamburger Arzt und NADA-Vorsitzenden Dr. Ralph Raben sowie ein ehemaliger Patient eingeladen.

Ganz besonders freuten wir uns über Dr. Michael O. Smith, der die weite Anreise aus New York nicht scheute, um mit uns zu feiern.

Fachklinik Bokholt

Die Fachklinik Bokholt liegt in einem ruhigen, parkähnlichen Gelände am Rande des Ortes Bokholt-Hanredder im Kreis Pinneberg. Die ca. 30 km nördlich von Hamburg gelegene Klinik verfügt über drei Abteilungen zur Behandlung von suchtmittelabhängigen Menschen:


· qualifizierter medikamenten- und akupunkturgestützter Entzug für Kinder und Jugendliche (ab 12 Jahren) mit 18 Behandlungsplätzen

· qualifizierter akupunkturgestützter Entzug für Erwachsene mit 17 Behandlungsplätzen. In dieser Abteilung werden keine Opiatersatzmittel verordnet.

· dreimonatige Kurzzeitrehabilitation mit 22 Behandlungsplätzen. Diese Kurzzeittherapie nutzen überwiegend Menschen mit Kokainproblemen.

 
Die Fachklinik Bokholt ist verkehrstechnisch sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem PKW von Hamburg und Elmshorn aus gut zu erreichen.

Die Klinik ist nach DIN EN ISO 9001:2008 und nach den Anforderungen der deQus (Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V.) zertifiziert und wird von allen Leistungsträgern belegt.
 
Darüber hinaus ist die Klinik nach §§ 35, 36 BtMG anerkannt.