Das ambulante Betreuungsangebot richtet sich an volljährige suchtmittelabhängige Männer und Frauen, die in der Stadt Bremen leben und Unterstützung benötigen.
Das Angebot ist breit gefächert und richtet sich an suchtmittelabhängige Menschen, die ihre persönlichen und sozialen Lebensbedingungen verändern möchten, an Therapieabsolventen, die eigenständig leben möchten, aber dennoch Unterstützungsbedarf haben und an ehemals Abhängige, die bereits mehrere Therapien absolviert haben und nach erneutem Rückfall stabilisierende Hilfen benötigen.
Die Substitution mit Methadon, Polamidon oder Subutex ist hierbei kein Ausschlusskriterium.
Ziel ist es, den betreuten Menschen eine weitgehend selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie langfristig zu befähigen, ein eigenständiges Leben zu leben.
Die Einrichtung ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum
Rablinghauser Landstraße 48
28197 Bremen
Tel.: 0421 / 42 75 61 70
Fax: 0421 / 42 75 61 71
Info- und Bewerbungsrunde jeden ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Ambulanten Suchthilfe Bremen, Bürgermeister-Smidt-Straße 35 in 28195 Bremen.
Sie können sich aber auch direkt unter der Telefonnummer 0421 / 42 75 61 70 melden.
Das Angebot richtet sich an volljährige suchtmittelabhängige Menschen, die ihre persönlichen und sozialen Lebensbedingungen verändern möchten. An ehemals Abhängige, die bereits mehrere Therapien absolviert haben und nach erneutem Rückfall stabilisierende Hilfen benötigen sowie an Therapieabsolventen, die eigenständig leben möchten, aber dennoch Unterstützungsbedarf haben.
Die Substitution mit Methadon, Polamidon oder Subutex ist kein Auschlusskriterium.
Vor der Aufnahme muss in der Regel eine Begutachtung durch den Fachdienst Teilhabeplanung erfolgen. Die Begutachtung dient der Erstellung eines individuellen Hilfeplans, der wiederum Grundlage für die Betreuungsinhalte ist.
Die Kostenübernahme erfolgt durch den jeweils zuständigen Sozialhilfeträger gemäß der Pflegesatzvereinbarung mit der Stadt Bremen (bei einem eigenen Einkommen, das über einer bestimmten Freigrenze liegt, muss ein Eigenanteil zu den Betreuungskosten gezahlt werden).
Die Betreuungsdauer orientiert sich an dem individuellen Bedarf des Klienten.
Die Betreuung erfolgt in der Wohnung der KlientInnen.
Die zuständigen Mitarbeiter_innen kommen, je nach Hilfebedarf des Klient_innen, ein oder mehrmals wöchentlich zu Hausbesuchen und sind darüber hinaus während der regulären Arbeitszeiten auch telefonisch für ihre Klient_innen erreichbar.