Fachklinik COME IN!

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Die Fachklinik COME IN! wendet sich mit ihrem Therapieangebot an 12 bis 18jährige Konsument_innen von Alkohol, Cannabis, Crack, XTC, Heroin, Koks usw. aus allen Bundesländern. Die Fachklinik COME IN! ist nach §§ 35 und 36 BtmG anerkannt. Auch der Einstieg aus anderen Therapieeinrichtungen ist möglich.

Gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten wir an einer Zukunft ohne Suchtdruck. Wir helfen beim Erlernen und Einüben neuer, konstruktiver Verhaltens- und Beziehungsmuster, geben den notwendigen Schutz und Geborgenheit. Wir analysieren mit ihnen die medizinischen, psychischen und sozialen Hintergründe der Sucht und bearbeiten die Auswirkungen der Abhängigkeit. Darüber hinaus helfen wir bei der Klärung materieller und juristischer Probleme.

Damit die Wiedereingliederung in die Gesellschaft so schnell und umfassend wie möglich gelingt, kümmern wir uns auch um Bildung und Beruf. Zunächst in unserer internen Schule sowie Ergotherapie, dann in öffentlichen Schulen, Betrieben und Ausbildungsstätten. Konzentrations- und Lernstörungen sowie Fehlzeiten und Wissenslücken wegen Drogenkonsums werden hierbei besonders berücksichtigt.

Wir helfen bei der Erlangung grundlegender Qualifikationen und sozialer Kompetenzen bis hin zur Selbständigkeit und bereiten die langfristige berufliche Integration vor. Die Dauer der Behandlung ist dabei abhängig vom Entwicklungsstand der Betroffenen, ihren persönlichen Kompetenzen, Ressourcen und Problemfeldern.

In der Fachklinik COME IN! leben die Kinder und Jugendlichen in Kleingruppen, die rund um die Uhr von unserem multiprofessionellen Team betreut werden. Für die nötige Orientierung und Sicherheit sorgt ein strukturierter Tagesablauf mit klaren Regeln und Aufgaben.

Wir unterstützen insbesondere junge Abhängige, für die die therapeutische und pädagogische Arbeit immer wieder eine besondere Herausforderung bedeutet, weil sie sich früh daran gewöhnt haben, der Realität durch Drogenkonsum zu entfliehen.
Dabei haben wir festgestellt, dass häufig gerade jene Patient_innen bei uns erfolgreich sind, die von anderen Hilfsangeboten bisher nicht erreicht wurden.

Seit dem 01.05.2020 gilt für Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, die Masern Impfpflicht. Nach § 20 Absatz 9 IfSG muss der Einrichtung der Nachweis vorgelegt werden. Wir bitten Sie vor Behandlungsbeginn einen der folgenden Nachweise vorzulegen:

  1. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder nach § 26 Absatz 2 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht,
  1. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder
  1. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Wenn eine verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der Nachweispflicht zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht (in der Regel den Eltern). Die gleiche Verpflichtung trifft die Betreuerin bzw. den Betreuer, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtung zu seinem Aufgabenkreis gehört.

Die Einrichtung ist deQus (Version 4.0) zertifiziert, anerkannt nach BAR-Richtlinien.

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Fachklinik COME IN!
Medizinische Rehabilitation,
Suchttherapie für Kinder- und Jugendliche, Schule

Moorfleeter Deich 341
22113 Hamburg

Tel: 040 / 2000 10 80 50 / Zentrale
Fax: 040 / 2000 10 80 01
E-Mail: come-in@therapiehilfe.de
www.come-in-hamburg.de

Aufnahme:
Sandra Steinfatt
Tel: 040 / 2000 10 80 12
Fax: 040 / 2000 10 80 01

Rund um die Uhr betreut, aber trotzdem selbständig.

Direkt nach der Therapie ist es möglich vor Ort in eine sechs bis zwölfmonatige Reintegrationsphase zu wechseln.
In dieser Jugendwohngruppe mit 10 Plätzen wird mit überwiegend pädagogischen und sozialtherapeutischen Methoden die frühestmögliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft und ein eigenständig geführtes Leben stationär begleitet.
Während die Jugendlichen tagsüber in Schule, Ausbildung etc. sind, bieten wir abends und am Wochenende Betreuungsangebote, aber auch Krisenbewältigung und Unterstützung in vielen Lebenslagen an, in Form von Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII.
Die Jugendlichen sollen lernen ihr Leben selbst zu gestalten – suchtmittelfrei.

Trägereigener Wohnraum in Hamburg – Tonndorf. Sechs Einzelzimmer in einer Stadtvilla mit Garten.

Ein Angebot für junge Volljährige, die ihren Tag selbst strukturieren und größtenteils selbstständig wohnen können, aber noch Unterstützungsbedarf haben.

Es sind Hilfen zur Erziehung nach § 35/41 SGB VIII für Menschen, die eine suchtmittelunabhängige und straffreie Lebensperspektive entwickelt haben.

Diese jeweils individuell angepasste Betreuung richtet sich an junge Menschen, die keine stationäre Hilfe mehr benötigen, im Bedarfsfall aber Hilfsangebote erhalten können.

Falls notwendig, werden auch Krisenintervention oder ergänzende Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildung, der Freizeitgestaltung und Selbsthilfe im Sozialraum oder der ambulanten Therapie im Netzwerk des Trägers zeitnah und niedrigschwellig angeboten.